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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20 (https://dejure.org/2020,2581)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2020 - 11 S 8.20 (https://dejure.org/2020,2581)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 11 S 8.20 (https://dejure.org/2020,2581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8a Abs 1 BImSchG, § 2 Abs 6 UVPG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitigen Beginn der Errichtung einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8a Abs 1 BlmSchG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG, § 2 Abs 6 UVPG, § 10 Abs 3 S 4 BImSchG
    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Zulassung vorzeitigen Beginns der Errichtung; Prognoseentscheidung der Behörde;Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht abgeschlossen; Wiederherstellbarkeit (hier bei Rodung eines Waldes);Öffentliches Interesse an der Zulassung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden

  • heise.de (Pressebericht, 21.02.2020)

    Grünes Licht für Rodung auf Tesla-Gelände - Gemischte Reaktionen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Grünes Licht für Rodung auf dem Tesla-Gelände

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Tesla darf Rodung für Gigafabrik fortsetzen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Rodung eines Waldes kann rückgängig gemacht werden - kein Hindernis für Zulassung nach § 8a BImSchG

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Tesla und der vorzeitige Beginn

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Vorhabenträger bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen gestärkt

Sonstiges (2)

  • grueneliga.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Eilverfahren gegen vorzeitige TESLA-Rodungen in Grünheide beendet

  • grueneliga.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zum Tesla-Gerichtsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20
    Es handelt sich dabei um eine vorläufige, die endgültige Zulassung des Vorhabens weder vorwegnehmende noch ersetzende Regelung (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35/90 -, juris Rn. 9 zur Vorgängernorm § 15a BImschG a.F.).

    Es ist auch zu berücksichtigen, dass die in § 8a Abs. 1 Nr. 3 BImSchG geregelte Wiederherstellungspflicht des von der vorläufigen Zulassung begünstigten Vorhabenträgers in einen systematischen Zusammenhang mit dem Begriff des "Beginns" der Errichtung gestellt werden muss; auch dieser Zusammenhang spricht dafür, die Zulassung auf solche Maßnahmen zu beschränken, deren Rückgängigmachung technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35/90 -, Rn. 13 ff., juris; Scheuring/Wirths in Führ, GK- BImSchG, § 8a, Rn. 105).

    Zwar wird es regelmäßig der Fall sein, dass diese Prognose erst aufgrund der Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren getroffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35/90, -, juris Rn. 11 zu § 7a Abs. 1 Nr. 1 AbfallG und der im dortigen Fall erforderlichen Offenlegung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens).

  • VG Gießen, 22.01.2020 - 1 K 6019/18

    Keine Windenergieanlagen in Butzbach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20
    Ferner beruft sich der Antragsteller zu 2 auf ein - in Kopie vorgelegtes - Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. Januar 2020 zum Geschäftszeichen VG 1 K 6019/18.GI (UA S. 29 ff.), wonach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG, der Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Einzelfall "aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art" zulässt, im Bereich des Vogelschutzes nicht mit den vorrangigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie (VRL) vereinbar und deshalb unwirksam sei, da die in Art. 9 Abs. 1 VRL geregelten Ausnahmetatbestände abschließend seien und keinen mit § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG übereinstimmenden Ausnahmetatbestand kennen würden.
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20
    Vielmehr ist mit einer Entscheidung zugunsten des Vorhabenträgers dann zu rechnen, wenn auf Grundlage einer ausreichenden Sachprüfung eine Entscheidung zu dessen Gunsten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, juris Rn. 16; Mann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Juni 2019, § 8a BImSchG, Rn. 39, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2016 - 8 B 10233/16

    Rodungsarbeiten für Windenergieanlagen vorerst gestoppt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20
    Diese tatsächlichen Wirkungen rechtfertigen es, von einer Zulassungsentscheidung im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 UVPG auszugehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. März 2016 - 8 B 10233/16 - juris, Rn. 5 zu § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVPG a.F. m.w.N.; Eyermann-Happ, VwGO, Kommentar 15. Aufl., § 1 UmwRG, Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21

    B. e.V. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit des

    Auf die seitens der Klägerin geäußerten Zweifel an der Vereinbarkeit des Auffangtatbestands des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG (andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses) mit Art. 9 Abs. 1 VRL, der eine solche Generalklausel nicht bzw. jedenfalls nicht ausdrücklich enthält, kommt es daher nicht an (vgl. EuGH, Urt. v. 26.1.2012 - C-192/11 -, Rn. 41 ff. sowie Nds. OVG, Beschl. v. 3.2.2023 - 4 ME 6/23 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 20.2.2020 - OVG 11 S 8/20 -, juris Rn. 39; Hess. VGH, Urt. v. 17.6.2008 - 11 C 1975/07.T -, juris Rn. 247; VG Gießen, Urt. v. 22.1.2020 - 1 K 6019/18.GI -, juris Rn. 105 ff.; Lau, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 45 Rn. 28; Bick/Wulfert, NuR 2020, 250 [205 ff.] zum Streitstand).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2020 - 11 S 127.20

    Eilrechtsschutzantrag von Naturschutzverbänden gegen vorzeitig zugelassene

    Unter anderem wurde mit Bescheid vom 13. Februar 2020 die Waldrodung Phase 1 im Umfang von 91, 56 ha, die Stubbenrodung, Freimachung des Baufeldes und die Baustelleneinrichtung zugelassen (vgl. dazu Beschluss des Senats v. 20. Februar 2020 - OVG 11 S 8/20 -, juris).

    Da die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Errichtung einer ­ wie hier ­ UVP-pflichtigen Anlage gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG bereits eine teilweise Realisierung des Vorhabens ermöglicht, handelt es sich um eine sonstige behördliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 UVPG (so bereits Beschluss des Senats v. 20. Februar 2020 ­ OVG 11 S 8/20 -, juris Rn 8).

    In seinem Beschluss vom 8. Februar 2020 (OVG 11 S 8/20, juris Rn 15) hat er ausgeführt, dass "unter dem Begriff des Beginns [...] Maßnahmen zu verstehen [sind], die sich wieder rückgängig machen lassen und bei denen das Risiko der Rückabwicklung den weiteren Entscheidungsprozess nicht unangemessen belastet.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. Februar 2020 (OVG 11 S 8/20, juris Rn 15) ausgeführt hat, ist es nach dem Wortlaut des § 8a Abs. 1 Nr. 1 BImSchG nicht erforderlich, dass die Erteilung der begehrten Anlagengenehmigung sicher oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

    Wie ebenfalls bereits im Beschluss des Senats vom 20. Februar 2020 (OVG 11 S 8/20, Rn. 21, juris) ausgeführt, setzt § 8a Abs. 1 BIm- SchG aufgrund der Anknüpfung an das laufende Genehmigungsverfahren voraus, dass ein Genehmigungsantrag bereits gestellt wurde, enthält aber keine weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzungen.

    Es muss dabei ein solches Gewicht haben, dass eine vollständige Durchführung des Genehmigungsverfahrens ­ an dem aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit gleichfalls ein öffentliches Interesse besteht ­ nicht abgewartet zu werden braucht (vergleiche Senatsbeschluss vom 8. Februar 2020 ­ OVG 11 S 8/20 ­, Rn. 48, juris; Mann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 90. EL Juni 2019, § 8a BImSchG, Rn. 62).

    Für das erhebliche öffentliche Interesse wie auch für das private Interesse der Beigeladenen an einer schnellen, einen Betriebsbeginn noch im Jahr 2021 ermöglichenden Errichtung der zur Genehmigung stehenden Anlage kann auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts und die dort in Bezug genommenen Ausführungen des Senats im Beschluss vom 8. Februar 2020 (- OVG 11 S 8/20 -, juris Rn 49 f.) verwiesen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen

    vgl. auch OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 20.2.2020 - OVG 11 S 8/20 -, ZUR 2020, 368 = DVBl 2020, 1417 = juris; vgl. ferner Bick/Wulfert, Artenschutzrechtliche Ausnahme für Vogelarten, NuR 2020, 250.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2021 - 11 S 78.21

    Genehmigung einer Fahrzeugfabrik - Zulassung des vorzeitigen Beginns - Eilantrag

    Bei der Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8a BImSchG handelt es sich um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 1 Abs. 1 S 1 Nr. 5 UmwRG (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse v. v. 20. Februar 2020 - OVG 11 S 8/20 -, juris Rn 8, und v. 18. Dezember 2020 - OVG 11 S 127/20 -).(Rn.21).

    Davon ausgehend hält der Senat nicht an seiner bisher (Beschlüsse v. 20. Februar 2020 - OVG 11 S 8/20 -, juris Rn 8, und v. 18. Dezember 2020 - OVG 11 S 127/20 -) vertretenen Auffassung fest, dass eine Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8a BImSchG allein deshalb einen Fall von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG begründe, weil sie bereits eine teilweise Realisierung des Vorhabens ermögliche und diese tatsächlichen Wirkungen es rechtfertigten, von einer Zulassungsentscheidung im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 UVPG auszugehen.

    Die hier gerügte fehlerhafte Prognose der Genehmigungsfähigkeit der Gesamtanlage gem. § 8a Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vermag eine gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwRG erforderliche Berührung der Vereinigung in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich "durch" die angegriffene Zulassung des vorzeitigen Beginns nur dann zu begründen, wenn nachvollziehbar geltend gemacht wird oder - wie in den vorangegangenen Eilverfahren (OVG 11 S 8/20, OVG 11 S 127/20), bei denen eine Rodung größerer Waldflächen vorzeitig zugelassen worden war - jedenfalls ohne weiteres ersichtlich ist, dass die mit der aus diesem Grund möglicherweise fehlerhaften Entscheidung vorzeitig zugelassenen Maßnahmen als solche geeignet sind, die satzungsmäßigen Aufgabenbereiche der Vereinigung zu berühren.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zur Senkung des Tötungsrisikos des Rotmilans unter die Signifikanzschwelle geeignet ist, kommt es auf die Frage der Unionsrechtskonformität der Ausnahmeregelung der § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 BNatSchG oder des (hier zudem nicht einschlägigen) § 45b Abs. 8 Nr. 1 BNatSchG nicht entscheidungserheblich an (siehe zur Frage der Unionsrechtskonformität des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG Jurdt, Artenschutz und Windenergieanlagen, S. 263 ff. m. w. N.; zudem VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18.Gl - NuR 2020, 206 sowie andererseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2021 - 7 B 8/21 - BauR 2021, 957 = juris Rn. 40 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2020 - 11 S 8/20 - ZNER 2020, 119 = juris Rn. 39).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Diese tatsächlichen Wirkungen rechtfertigen es, von einer Zulassungsentscheidung im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 UVPG auszugehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 11 S 8/20 -, juris Rn. 8).

    Zum Vorwurf der fehlenden Wiederherstellbarkeit des früheren Zustandes sei angemerkt, dass es sich vorliegend nicht um die Beseitigung eines über lange Zeit gewachsenen Naturwaldes, sondern um die Beseitigung eines Wirtschaftswaldes, der zudem bauplanungsrechtlich als künftiges Industriegebiet ausgewiesen ist, handelt (vgl. bereits Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 11 S 8/20 -, juris Rn. 15).

    Das Vorhaben weist insoweit eine enorme Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und die Bevölkerungsentwicklung der betreffenden Region auf (vgl. hierzu Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 11 S 8/20 -, juris Rn. 48ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines

    Da die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG erfüllt sind, kommt es für die Rechtmäßigkeit der auf dieser Grundlage erteilten Ausnahme auf die Ausführungen des Klägers zu den Ausnahmegründen des § 45 Abs. 7 Nr. 4 und 5 BNatSchG nicht an (vgl. hierzu einerseits VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18.GI - NuR 2020, 206 sowie andererseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2021 - 7 B 8/21 - BauR 2021, 957 = juris Rn. 40 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2020 - 11 S 8/20 - ZNER 2020, 119 = juris Rn. 39).
  • VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22

    Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach

    Darauf, ob § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG mit Art. 9 Buchst. a VRL möglicherweise unvereinbar ist, vgl. so VG Gießen, Urteil vom 22.1.2020 - 1 K 6019/18.GI -, juris, Rn. 105 ff., a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 12.3.2021 - 7 B 8/21 -, juris, Rn. 40; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 20.2.2020 - OVG 11 S 8/20 -, juris, Rn. 39, kommt es damit im Hinblick auf den jedenfalls anwendbaren § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG nicht an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 8 B 1409/20
    vgl. dazu OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 20. Februar 2020 - OVG 11 S 8/20 -, ZUR 2020, 368, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4. Juni 2016 - 8 B 10233/16 -, NVwZ-RR 2016, 576, juris Rn. 5; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 8a Rn. 12; Mann, in: Landmann/Rohmer, UmwR, Stand: Februar 2020, § 8a BImSchG Rn. 54 ff.
  • VG Frankfurt/Oder, 29.06.2021 - 5 L 224/21

    Tesla darf weiter testen

    Diese tatsächlichen Wirkungen rechtfertigen es, von einer Zulassungsentscheidung im hier maßgeblichen Zusammenhang zu sprechen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2020 - OVG 11 S 8/20 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 4 ME 6/23

    Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Zugriffsverbot aus anderen zingenden Gründen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - 11 S 69.20

    Waldrechtliche Ordnungsverfügung; Untersagung weiterer Rodungsarbeiten;

  • VG Stade, 03.01.2023 - 1 B 1527/22
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